„THE STAGE IS YOURS“

AGB`S


AURA EVENTS AGB

Allgemeines

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Das gilt auch für alle weiteren Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung aus dem Auftrag durch den Besteller werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt.


Vermietung

Es werden Dekorationsgegenstände vermietet, die im Angebot angegeben werden. Die vermieteten Dekorationsgegenstände stehen im Eigentum von AURA Events. Die vermieteten Dekorationsgegenstände gelten nur zum vereinbarten Zweck (gewöhnliche Verwendung auf Veranstaltungen) und für die Dauer des im Vertrag vereinbarten Mietzeitraums. Die maximale Belastbarkeit von 20 kg pro Säule und Tisch, darf nicht überstritten werden.


Mietdauer

Der Mietzeitraum wird mit dem Angebot festgehalten. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der vermieteten Dekorationsgegenstände an den Kunden und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur durch eine Zustimmung des Vermieters gestattet. Wenn der vereinbarte Mietzeitraum vom Vermieter überschritten wird, können zusätzliche Kosten anfallen.


Verträge

Die von AURA Events erstellten Angebote sind unverbindlich und werden erst bei einer schriftlichen Bestätigung und einer geleisteten Anzahlung des Kunden wirksam. AURA Events behält sich das Recht, im Falle eines beschädigten oder fehlenden Dekorationsgegenstand, den Vertragsinhalt um maximal 15 % zu reduzieren. Eine vorzeitige oder unbenutzte Rückgabe ändert nicht den im Vertrag vereinbarten Mietpreis. Sofern schriftlich nicht anders angegeben, sind Kosten für Anlieferungen bis zu 30 km im Umkreis von Frankfurt am Main, der Aufbau, die Dekoration und der Abbau im Endpreis enthalten.


Kündigungsrecht

Die Dekorationsgegenstände werden wie gesehen vermietet. Die ausgelieferten Dekorationsartikel sind unverzüglich vom Mieter auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Falls erkennbare Mängel nachgewiesen werden können, behält AURA Events das Recht, die Ware auszutauschen oder auszubessern. Falls kein Austausch oder eine Ausbesserung seitens AURA Events möglich sind, so kann der Mieter aus seinem Vertrag zurücktreten oder sich auf eine Preisminderung einigen. Ein Schadensersatzanspruch gegen AURA Events wird nur anerkannt, wenn der Mieter einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.


Zahlungsbedingungen

AURA Events ist berechtigt, eine Anzahlung / Vorkasse in Höhe des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Ein Kundenauftrag ist erst dann geltend, wenn AURA Events den Erhalt einer Anzahlung / Vorkasse schriftlich bestätigt. Der Gesamtbetrag oder Restbetrag ist am Leistungsdatum zu entrichten. AURA Events ist berechtigt, bei Zahlungsverzug eine Auftragsdurchführung zu verweigern.

AURA Events ist berechtigt, bei einer Terminabsage, Bearbeitungsgebühren und Gebühren für einen Mietausfall in voller Höhe der Anzahlung oder Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen. AURA Events behält sich das Recht, bei einem unvereinbarten Mehraufwand oder Kosten bei einer Ersatzbeschaffung eines beschädigten Artikels in Rechnung zu stellen. AURA Events ist berechtigt, bei einer nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung den Vertrag mit dem Mieter aufzuheben.


Kaution

AURA Events ist berechtigt, eine Kaution gegen Verlust und Beschädigungen der Dekorationsgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution kann bis zu 50 % des Gesamtbetrages betragen. Wenn die Dekorationsgegenstände nach Mietende unversehrt und vollständig bleiben, wird die Kaution sofort zurückerstattet.

 

Lieferung / Aufbau / Dekoration

Die Lieferung und der Aufbau erfolgen ausschließlich von AURA Events. Eine Dekoration seitens Mieter ist nur durch zugesagte Rücksprache möglich. Die Anlieferung und Abholung von den Mietgegenständen erfolgen zum vereinbarten Termin. Ein flexibler Zeitraum ist nach Absprache und Zusage des Vermieters möglich. Der Vermieter haftet nicht für die verspätete Lieferungen in Folge einer erweisbaren, beinträchtigen Verkehrslage. Höhere Gewalt, die dem Vermieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die zu einer Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen sorgen, kann nicht vertreten werden. Somit kann AURA Events keinerlei Haftung übernehmen. Der Mieter muss gewährleisten, dass ausreichend Platz für eine ordnungsgemäße Lieferung und Aufbau vorhanden ist. Der Mieter ist verpflichtet zum Zeitpunkt der Übergabe, die Dekorationsgegenstände auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erfolgt dies nicht, ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Anlieferung müssen der Mieter oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. Falls zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend ist, gilt die Annahme der Lieferung als verweigert. Somit macht der Vermieter von seinen AGBs Gebrauch (Absatz 5, Kündigungsrecht zum Mietvertrag). AURA Events ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Die Maßangaben berufen sich auf circa Maße. Geringe Abweichungen in Maß, Form, Farbe und Gewicht können vom Vermieter nicht gewährleistet werden.

 

Reklamationen / Pflichten / Kosten

Die Mietgegenstände sind während der Mietzeit ordnungsgemäß und sorgfältig vom Mieter zu behandeln. Die Mietgegenstände dürfen keiner Witterung ausgesetzt sein und sind davon zu schützen. Der Mieter steht in der Pflicht, die Mietgegenstände durch Beschädigungen durch Dritte zu schützen. Jeglicher Vorfall ist AURA Events umgehend zu melden. Im Falle einer längeren Miete, sind die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein trockener, abgeschlossener Raum vorgesehen. Das zusätzliche Anbringen von Werbematerial ist nicht gestattet. Die Verwendung von Befestigungs-materialen ist strengstens untersagt. Beschädigungen oder Mängel hat der Mieter umgehend zu melden. Der Mieter steht in der Pflicht, für die beschädigten Mietgegenstände aufzukommen und diese preislich zu erstatten. Dem Mieter ist bekannt, dass die Dekorationsgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht neuwertig sind. Daher können die Dekorationsgegenstände minimale Gebrauchsspuren aufweisen. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen bei der Übergabe gemeldet werden. Im Nachhinein besteht kein Anspruch darauf. Die Dekorationsgegenstände sind nach der Miete in einem sauberen Zustand zu übergeben. Die Reinigung darf ausschließlich nur mit Wasser stattfinden. Verschmutzte Gegenstände welche vom Mieter gereinigt werden müssen, können in Rechnung gestellt werden. Bei einer Beschädigung oder Verlust von Mietgegenständen ist AURA Events berechtigt, die vollen Kosten der Reparatur oder die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.


Verantwortungen und Haftung des Mieters

Bis zur vollständigen Rückgabe der Mietgegenstände ist der Mieter verpflichtet die Haftung für Beschädigungen und Verlust zu übernehmen. Auch im Falle von Ereignissen durch Dritte liegt die Verantwortung bei dem Mieter. Wiederbeschaffungskosten oder Kosten der Reparatur bei Beschädigungen sind vom Mieter zu übernehmen. Der Mieter haftet für seine eigene Veranstaltung und Gäste. Die Haftung für Verletzungen oder schwerwiegende Unfälle durch Mietgegenstände liegt beim Mieter. Bei einer Verletzung des Vertrages seitens des Mieters, ist AURA Events berechtigt Schadensansprüche zu erheben.


Verantwortungen und Haftung des Mieters

AURA Events ist von jeglicher Haftung von Schäden mit der Benutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter befreit.

AURA Events haftet nicht für Verletzungs- / oder Betriebsschäden. Eine Haftung im Falle von höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

AURA Events behält sich das Recht, bei Mängeln der Dekorationsgegenstände, welche auf den Vermieter verweisen, eine Nacharbeit oder einen Austausch des Mietgegenstandes vorzunehmen. Kann der Mangel vom Vermieter nicht behoben werden, so besteht die Möglichkeit für den Mieter eine Mietpreisminderung anzufordern.